Grenzen sichern – Integration fördern

Positionspapier der JU Oberfranken

Im Jahr 2015 kamen zum ersten Mal nach dem zweiten Weltkrieg in der Geschichte unseres Landes über eine Million Flüchtlinge nach Deutschland. Die Verteilung, Unterbringung und Versorgung so vieler Personen ist ein Kraftakt. Auch wenn zurzeit - aufgrund der faktischen Grenzschließungen Österreichs und der Balkanstaaten - nur eine geringe Anzahl an Asylbewerber pro Tag ankommen, hat uns die Lage im letzten Herbst und Winter gezeigt, dass wir als Bundesrepublik Deutschland entscheiden müssen, ob und in welchem Maße wir einen solchen Zustrom an Menschen aus anderen Kulturkreisen aufnehmen und integrieren können sowie wollen.


I. Europäische Grenzen sichern

Falls die Grenzschließungen entlang der Balkanroute und in Österreich wieder aufgehoben werden und eine freie Reise möglich ist, werden sich die Flüchtlinge wieder gemäß ihrer individuellen Präferenzen auf Europa verteilen. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass Deutschland das prä- ferierte Zielland in der europäischen Union ist. Eine Integration und Unterbringung des Großteils der Flüchtlinge in der europäischen Union ist von Deutschland allein nicht zu stemmen. Aus diesem Grund benötigen wir zwingend eine europäische Einigung über die Verteilung von Asylbewerbern durch eine Kontingentlösung. Falls diese Einigung nicht zustande kommt, fordern wir eine nationale Obergrenze für Flüchtlinge, die bei 200.000 Personen liegen soll. Ab diesem Moment bekämen - wie es Dublin II vorsieht - nur diejenigen Personen Asyl, die direkt in Deutschland (ohne Durch- querung eines sicheren Drittstaates) angekommen sind.

Doch Priorität sollte immer eine Europäische Lösung vor nationalen Einzellösungen haben. Denn nur ein gemeinsames Auftreten aller Schengen- Mitgliedsstaaten kann dauerhaft die Flüchtlingsströme koordinieren, eindämmen und die EU-Außengrenzen schützen. Und nur durch einen wirksamen Schutz der Außengrenzen kann weiterhin die Reisefreiheit innerhalb des Schengenraumes garantiert werden. Zum Schutz der EU-Außengrenzen und zur Verringerung des Flüchtlingsstromes gehören für uns folgende Maßnahmen:

- Bekämpfung der Schlepperbanden, welche vom Leid der flüchtenden Menschen profitieren, notfalls auch mit militärischen Mitteln

- sofortige Einführung der vereinbarten Hot-Spots

- Aufbau von europäischen Asylzentren in Nordafrika, in denen Vorabprüfungen durchgeführt werden sollen

- Stärkung von Frontex in personeller und finanzieller Hinsicht

Die Verhandlungen mit der Türkei führten zu einem ersten positiven Effekt hinsichtlich der Flüchtlingszahlen. Klar ist jedoch, dass eine EU-Mitglied- schaft der Türkei nicht diskutabel ist. Dies beweist die Türkei täglich durch ihren Umgang mit Pressefreiheit und Menschenrechten. Eine Türkei unter Staatspräsident Erdogan verletzt demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien und kann daher nicht in die Europäische Union aufgenommen werden.


II. Fluchtursachen bekämpfen!

Hauptursachen, dass Menschen aus Ihrer Heimat fliehen, sind Krieg und Gewalt sowie Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung. Das Bundes- entwicklungsministerium bezeichnet diese als akute Fluchtursachen. Darüber hinaus gibt es auch noch strukturelle Ursachen, wie schlechte Regierungsführung, Armut oder Ungleichheit, aber auch Ressourcenknappheit, also bspw. der Mangel an Nahrung und Wasser.

Herkunftsländer mit der aktuell höchsten Fluchtbewegung sind: Syrien, Afghanistan, Somalia, Sudan, Süd-Sudan, Demokratische Republik Kongo, Irak. Auch aus Libyen, den sogenannten Maghreb-Staaten (Tunesien, Algerien und Marokko) und dem Kosovo kamen zahleiche Asylbewerber. In all diesen Ländern bestanden oder bestehen jahrelange gewaltsame Konflikte.

Eines unserer Ziele in der Entwicklungs- und Außenpolitik muss sein, dass möglichst wenig Menschen ihre Heimat verlassen müssen. Deutschland muss aktiv die Fluchtursachen bekämpfen. Um zu vermeiden, dass Menschen aus wirtschaftlichen Gründen ihr Land verlassen, ist eine gezielte Entwicklungs- politik notwendig. Hierbei sollten besonders Länder, aus denen viele Asylbewerber kamen und deren Asylbegehren als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurden, gefördert werden, um die Wirtschaft in dem jeweiligen Land zu stärken und unser Asylsystem zu entlasten. Ebenso sollte man potenziell zukünftige Fluchtländer unterstützen. Denn mit unseren finanziellen Mitteln können wir vor Ort in den jeweiligen Ländern deutlich mehr bewegen. Die Mittelzuweisung muss sich jedoch stets an dem Reformwillen und der erfolgreichen Umsetzung der Reformen orientieren. Dabei sind von den jeweiligen Staaten Reformen in folgenden Bereichen zu fordern: Bildung, Wirtschaft, Anti-Korruption und Good Governance. Entwicklungshilfe ist immer dann zu kürzen, wenn die jeweiligen Länder nicht die notwendigen Schritte für die Rückführung ihrer Asylbewerber leisten.

Um aber akute Fluchtursachen zu bekämpfen ist es notwendig aktive Außenpolitik zu betreiben. Dabei sind auch die Großmächte wie Russland und China mit einzubeziehen. Als Ultima Ratio darf nach dem Scheitern intensiver diplomatischer Bemühungen auch ein Militäreinsatz nicht ausgeschlossen werden, wenn völkerrechtswidrige Verbrechen oder kriegerische Handlungen in einem Land zum Alltag gehören. Dies sehen wir zum Beispiel in Syrien und dem Irak gegeben, um die Menschen vor den Terrormilizen des Islamischen Staates zu schützen und diese Fluchtursache zu beseitigen. Ziel ist es dort, entmilitarisierte Zonen zum Schutze der Bevölkerung zu errichten.

Wenn der Fluchtgrund Krieg oder ethnische Verfolgung in dem Herkunftsland weggefallen ist, sind die Flüchtlinge aktiv zurückzuführen. Dort werden sie am meisten gebraucht, um ihr Heimatland wieder aufzubauen, insbesondere, wenn wir ihnen in ihrer Zeit in Deutschland die Ausbildung und nötige Vorbereitung zukommen lassen. Dies ist sowohl gegenüber der deutschen als auch gegenüber der ausländischen Bevölkerung klar zu formulieren.


III. Europäisierung des Asylrechts

Im vergangenen Jahr wurde deutlich, dass zahlreiche europäische Länder nicht bereit waren, die Verpflichtungen aus dem Dublin-II-Abkommen zu erfüllen. Sie ließen hundertausende Personen quer durch Europa reisen, ohne sie zu registrieren. Auch lehnten sie zahlreiche Dublinüberstellungen ab bzw. waren diese aufgrund der im jeweiligen Land herrschenden Verhältnisse nicht umsetzbar. Dies zeigt, dass europäische Reformen in diesem Bereich notwendig sind. Langfristiges Ziel muss eine Änderung des Asylrechts sein. Wir brauchen innerhalb der Europäischen Union nicht eine Unzahl an nationalen Asylrechten, sondern ein gesamteuropäisches Asylrecht. So müssen die bestehenden Richtlinien und Verordnungen (Asylverfahrens- richtlinie, Aufnahmerichtlinie, Qualifikationsrichtlinie, Dublin-III-Verordnung) durch neue einheitliche Gesetze ersetzt werden. Diese müssen neben den sicheren Herkunftsländern, dem Anspruch auf Asyl und dem Umgang mit Asylbewerbern, auch deren Verteilung klären. Die wichtigsten Kriterien für eine gerechte europäische Regelung zur Verteilung der Flüchtlinge müssen Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft des jeweiligen Landes sein. Nationale Obergrenzen sind bei einer gerechten europäischen Verteilung dann nicht mehr notwendig. Diskutiert werden kann jedoch eine EU-weite europäische Obergrenze.


IV. Unterbringung

Weiteres Ziel einer geordneten Unterbringung ist ein möglichst schneller Abschluss des Asylverfahrens in bestehenden Aufnahmeeinrichtungen. So war die bayerische Idee der Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen ein richtiger Schritt, um den Asylbewerbern zeitnah nach ihrer Ankunft Gewissheit über ihren Asylanspruch zu geben. Denn es muss klar sein, dass Personen ohne Anspruch schnellstmöglich unser Land verlassen müssen, wohingegen Asylbewerber, die mit Asylgrund geflohen sind, und es vorerst nicht absehbar ist, wann sich die Lage im Heimatland wieder beruhigt hat, integrieren müssen.

Damit diese Integration gelingt, ist es von Bedeutung, dass die Asylbewerber jedoch nach den sechs Monaten in Aufnahmeeinrichtungen nicht mehr in Massenunterkünften untergebracht werden, sondern größtenteils dezentral. Unterkünfte mit mehr als 50 Asylbewerbern sollten eine Ausnahme sein, auf die nur in Katastrophenfällen zurückgegriffen werden sollte. Denn gerade durch die dezentrale Unterbringung werden auch die ehrenamtlichen Helfer nicht überfordert und können zu einer funktionierenden Integration beitragen. Um eine Überbelastung einzelner Gemeinden auszuschließen, soll keine Kommune mehr als 1 % ihrer Bevölkerung pro Jahr an Asylbewerbern aufnehmen müssen. Hiervon soll nur bei Ankunfts- und Rückführungs- einrichtungen abgesehen werden, da dort keine Integration der dort lebenden Asylbewerber geschehen muss.


V. Integration

Die Integration der Asylbewerber mit Bleibeperspektive muss zusätzlich durch ein größeres Angebot an Deutsch- und Integrationskursen sichergestellt werden. So soll jeder aus dieser Personengruppe verpflichtet werden, an einem Integrationskurs teilzunehmen, der neben einem Sprachkurs, auch auf Geschichte, Kultur und Leben in Deutschland eingeht. Falls dieser ohne besonders schwerwiegende Gründe nicht bestanden wird, müssen die Asyl- leistungen gekürzt oder sogar im Wiederholungsfall gestrichen werden. Dieser Kurs muss zeitnah nach Ankunft des Asylbewerbers, wenn dieser aus einem Land mit einer hohen Bleibewahrscheinlichkeit kommt, stattfinden. Die Bundesregierung hat daher für ein ausreichendes Angebot zu sorgen.

Für uns ist jedoch klar, dass unsere Werte und Wurzeln Fundament für alle in Deutschland lebenden Personen sind, welche die Gesellschaft gemeinsam lebt und ausgestaltet. Wir stehen zu unseren Werten, Traditionen und zu unserer Sprache. Unsere Leitkultur ist von Aufklärung und Humanismus, von Christen- und Judentum geprägt. Daher lehnen wir konsequent Forderungen ab, die auf eine falsch verstandene Integration setzen. So ist es indiskuta- bel, dass Personen fordern, dass ,,diskriminierende" Werbung verboten werden soll oder dass Arabisch als Pflichtfach in unseren Bildungseinrichtungen unterrichtet werden soll. Integration ist eine Bringschuld von Neuankömmlingen. Diese findet nach dem Prinzip ,,Fördern und Fordern" statt. Dem Trend zur Bildung von Parallelgesellschaften ist entgegenzutreten.

Weiterhin ist es für eine gelungene Integration von Bedeutung, dass, sobald ein Flüchtling seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge anerkannt wird, drei Jahre lang einem festen Wohnort zugewiesen wird. Dort hat ebenfalls die gesamte Leistungserbringung zu erfolgen. Nur mit Genehmigung der abgebenden und aufnehmenden Ausländerbehörden soll ein Wechsel des Ortes möglich sein. Dies schützt vor Überbelastungen einzelner Regionen und ermöglicht zugleich eine einfachere Integration der Asylbewerber.


Fazit

Deutschland hat im vergangenen Jahr der Welt gezeigt, was unsere Gesellschaft und unsere Behörden sowie im Besonderen die ehrenamtlichen Helfer zu leisten in der Lage sind. Wir waren und sind ein leuchtendes Beispiel für Menschlichkeit in Europa. Jedoch muss klar sein, dass politische Entscheid- ungen über Umfang und Ausgestaltung der Hilfe nötig sind, um weiterhin handlungsfähig zu bleiben. Ebenfalls muss verdeutlicht werden, dass eine erfolgreiche Integration nur dann funktionieren kann, wenn zeitnah genügend Ange- bote zur Integration zur Verfügung gestellt werden. Diese Angebote müssen für Flüchtlinge verpflichtend sein und eine Nichtteilnahme muss zu Sanktionen führen. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, die von uns skizzierten notwendigen Schritte einzuleiten.