JU-Kommentar April 2019

Ein Haushalt für die Gegenwart – und für die Zukunft?

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat den neuen Haushalt beschlossen. Dass die Grundsteuerzahler dort entlastet werden sollen ist absolut richtig. Nicht nur sind sie die Leistungsträger unserer Gesellschaft und verdienen es, ein Stück vom – selbst erwirtschafteten – Kuchen abzubekommen, sondern auch Grundbesitzer und kostengeplagte Mieter, die sich über jede Entlastung im teuren Oberbayern freuen. Was uns als junge Generation allerdings Sorgen macht ist der Stand der Rücklagen. Diese sollen von jetzt 13,5 auf dann 1,1 Mio Euro im Jahr 2022/23 sinken. Natürlich handelt es sich hierbei nur um eine Prognose und natürlich machen Strafzinsen hohe Rücklagen unattraktiv. In drei Jahren die Rücklagen um ca. 91 Prozent zu reduzieren ist aus Sicht der Jungen Generation allerdings bedenklich. Vor dem Hintergrund einer sich langsam eintrübenden Wirtschaftslage und neuen Herausforderungen am Horizont (man denke nur an den Mobilfunkstandart 5G, Kosten für neue Formen der Mobilität oder die Herausforderungen durch den Klimawandel) ist das so drastische Abbauen der Rücklagen kein gutes Signal an uns junge Stephanskirchner. Und wer weiß welche Herausforderungen die nächste Generation noch zu tragen haben wird, da schon die Flüchtlingskrise scheinbar unerwartet über Deutschland und insbesondere die Kommunen hereingebrochen ist. Deshalb Rücklagen reduzieren Ja – aber bitte mit Augenmaß und erhöhter Sensibilität bezüglich der künftigen Ausgabenpolitik, so wie das auch in den letzten Jahren vorbildlich gelebt wurde.


Der JU-Kommentar September 2018

Wiedermal dm

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wieder einmal war der Drogeriemarkt für Stephanskirchen Thema im Gemeinderat. Nachdem die Errichtung des dm-Marktes in Kragling mit der Bedingung verknüpft worden war, den in unmittelbarer Nähe befindlichen Geh- und Radweg in Richtung Schloßberg wieder zugänglich zu machen und der betroffene Eigentümer sich bis dato nicht dazu bereit erklärte, wurde das Thema erneut im Gemeinderat behandelt.

Auch wenn einige Gemeinderäte dies noch immer in Zweifel ziehen, ist die Standortfrage für den dm mittlerweile geklärt. Der Standort Kragling erfüllt alle Voraussetzungen und ist zeitnah umsetzbar – ist also bestens geeignet. Bleibt nur die Frage, ob der Geh- und Radweg über das Schicksaal des gesamten Projekts entscheiden soll. Denn einerseits könnte der Gemeinderat jetzt Handlungsfähigkeit demonstrieren und ohne weiteres den Bau des Drogeriemarktes ermöglichen. Der Geh- und Radweg würde zudem nur wenig frequentiert sein, da die allermeisten potentiellen Kunden unstreitig mit dem Auto den Rewe und den zukünftigen Drogeriemarkt ansteuern.

Allerdings gilt es hier langfristig zu denken, da sich das drängendste Problem in der Gemeinde – das Verkehrsproblem – nur lösen lässt, wenn auch ausreichend Alternativen zum Auto aufgezeigt werden. Zumal diese Verbindung nach Schloßberg auch ohne Besuch im Drogeriemarkt neue Fortbewegungsmöglichkeiten für Gemeindebürger eröffnet. Es ist also richtig, den Verhandlungen mit dem Eigentümer nochmals Zeit einzuräumen, um eine tragfähige Lösung zu finden. Diese Lösung muss allerdings gemeinsam mit dem Eigentümer entwickelt und etwaige Bedenken ernst genommen werden. Einseitige Schuldzuweisungen und Einwegdenken sind absolut fehl am Platz.

Der Drogeriemarkt Kragling ist und bleibt für Stephanskirchen absolut erstrebenswert. Es bleibt zu hoffen, dass alle Beteiligten dieses Ziel im Auge behalten und zu einer guten Lösung finden. Es wäre für alle Seiten ein Gewinn.


Der JU-Kommentar Mai 2018

Kommunale Verkehrsüberwachung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in der letzten Gemeinderatssitzung wurde ein Antrag der Grünen-Gemeinderatsfraktion zu Einführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs diskutiert. Alle Bemühungen in der Vergangenheit eine solche einzuführen waren gescheitert und dennoch wurde erneut dieser Antrag gestellt, was mit der neuen Situation begründet wurde, die das Einzelhandelsgutachten ergeben hätte. In selbigem wurde eine Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs empfohlen.

Natürlich kann man die Einführung kritisch sehen, da die Notwendigkeit in Stephanskirchen solche Maßnahmen zu ergreifen mit Sicherheit nicht so drängend sind, wie in größeren Städten wie Rosenheim oder weil man hinter dieser Maßnahme Geldmacherei auf Kosten der Bürger vermutet. Dass wir in Stephanskirchen ein großes Verkehrsproblem haben lässt sich jedoch kaum bestreiten. Die kommunale Verkehrsüberwachung wird nicht den erhofften Befreiungsschlag bringen, wie beispielsweise eine Ampelsynchronisierung mit Rosenheim. Aber sie kann einen Beitrag dazu leisten, indem sie die Situation für Radfahrer, die sich mit zugeparkten Radwegen konfrontiert sehen oder Linienbussen, die mit engen weil eingeparkten Straßen kämpfen müssen verbessert. Wenn sich deshalb auch nur eine Handvoll Bürger entscheiden, nicht mit dem Auto zu fahren, wäre die Maßnahme schon ein Erfolg.

Sonnenklar aber dennoch nicht zu verschweigen dürften auch rücksichtslos zugeparkte Rettungswege am Simssee oder andern Ortens sein, die im Ernstfall über das Schicksaal eines Menschen entscheiden können. Auch die Vermeidung von Unfällen, die aufgrund der zugeparkten Radwege und Einfahrten zu befürchten sind, sind ein wichtiger Aspekt. Und als letztes sollte auch die Situation der Gewerbetreibenden nicht vergessen werden, deren Parkplätze für die Fortexistenz entscheidend sein können.

Es sollte daher allen Beteiligten ein Anliegen sein, in Stephanskirchen keinen Rechtsfreien Raum für parkende Autofahrer zu schaffen. Die Entscheidung, sich über ein Probejahr beim Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern in Töging zu informieren ist daher ein Schritt in die richtige Richtung, den wir sehr begrüßen.

Es bleibt zu hoffen, dass dieses Vorhaben nicht im Sande verläuft, sondern zielstrebig verfolgt wird. Ein „weiter so“ kann man sich nur erlauben, solange das rücksichtslose Parken keine schweren Folgen hatte. Darauf zu warten wäre schlicht unverantwortlich.


Der JU-Kommentar April 2018

Breitbandausbau in der Gemeinde

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

auch in unserer Gemeinde kommen die Breitbandförderprogramme des Bundes und des Freistaates immer mehr an. Im März 2018 war die erste Ausbauphase in der Gemeinde abgeschlossen und viele bis dato mit nur mäßigem Internetzugang ausgestattete Gemeindebürger bekamen einen neuen Anschluss, der mit bis zu 100 Megabit sogar stärker ist, wie so mancher Anschluss in Kernsiedlungen der Gemeinde.

Jetzt läuft die zweite Ausbauphase an, die die letzten unterversorgten Gebiete in der Gemeinde mit Breitband versorgen soll. Dazu muss die Gemeinde einen Eigenanteil von ca. 193.000 Euro schultern. Natürlich stellt sich hier die Frage nach der Verhältnismäßigkeit einer solch großen Summe, da es bei den noch zu versorgenden Grundstücken meist um kleine Weiler und Höfe geht, das viele Geld also nur einigen wenigen Gemeindebürgern zugutekommt.

Aus unserer Sicht ist es jedoch das Recht eines jeden Gemeindebürgers, egal ob Einfamilienhaus in Schloßberg oder einzelner Siedlungsteil in Kieling einen guten Internetzugang zu bekommen. Auch Bund und Freistaat haben dies erkannt und fördern verstärkt gerade die Anbindung der einzelnen und oft alleinstehenden Gehöfte. Auch diese Flecken in unserer Gemeinde haben nur dann eine richtige Zukunftsperspektive, wenn hier ein leistungsfähiger Internetanschluss gelegt wird. In letzter Konsequenz geht es hier um nichts weniger als die Frage, ob wir unsere Gemeinde so erhalten wollen wie sie ist, also auch klein und dezentral, oder ob wir nur noch Kern-Ortsteile schaffen wollen. Das sollte uns diese Zukunftsinvestition wert sein, auch wenn sie im Verhältnis manchem als zu teuer erscheint.


JU-Kommentar März 2018

Einzelhandelsgutachten in der Gemeinde

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Dr. Ralf Popien hat in der letzten Sitzung das vom Gemeinderat in Auftrag gegebene Einzelhandelsgutachten vorgestellt. Dort kommt er zu dem Schluss, dass eine Ansiedlung des dm-Marktes im geplanten Neubaugebiet Haidholzen-Süd-Ost anstatt in Kragling beim REWE-Markt der beste Standort für diese Maßnahme ist. Dem kann aus unserer Sich so nicht zugestimmt werden.

Herr Popien begründet dies damit, dass nur dieser Standort die Bezeichnung „Nahversorgung“ verdienen würde, da Kragling aufgrund der Staatsstraße nur schlecht mit anderen Verkehrsmitteln als dem Auto erreichbar sei. Allerdings muss dem entgegengehalten werden, dass es sich hierbei ja nicht um einen Einzelhändler im klassischen Sinne handelt. Ein Drogeriemarkt hat ein sehr großes Einzugsgebiet, das nicht nur die Gemeinde Stephanskirchen betrifft, sondern auch die Nachbargemeinden. Bei einem klassischen Einzelhändler sollte der Fokus durchaus hauptsächlich darauf liegen eine Erreichbarkeit auch ohne PKW zu schaffen, da ein solcher ja hauptsächlich von Gemeindebürgern genutzt wird. Bei einem Drogeriemarkt der wahrscheinlich zum größten Teil von auswärtigen Kunden angesteuert wird, sollte der Fokus nicht nur auf der Erreichbarkeit zu Fuß liegen. Hier gibt es auch noch andere Aspekte zu berücksichtigen, die den Gesichtspunkt der Erreichbarkeit, anders als bei einem klassischen Einzelhändler im Einzelfall auch überwiegen können. Dies ist aus unserer Sicht hier der Fall.

Denn es gilt zu berücksichtigen, dass das geplante Neubaugebiet noch lange nicht so weit gediehen ist, dass es schon kurzfristig umgesetzt werden könnte. Es stimmt zwar, dass die Gemeinde ein Großteil der Grundstücke bereit erworben hat. Allerdings fehlen auch noch einzelne Grundstücke, weshalb die Maßnahme noch nicht endgültig verwirklichbar ist. Grundstücksverkäufe sind aber eine komplizierte Angelegenheit, die nicht erwarten lässt, dass hier schnell Erfolge erzielt werden. Insbesondere nicht vor dem Hintergrund, dass dieses Baugebiet bereits seit über 40 Jahren geplant wird und daher nicht erwartet werden kann, dass die Planungen bald enden werden. Die Notwendigkeit eines Drogeriemarktes in der Gemeinde ist laut Gutachten aber sehr deutlich. In Kragling hingegen sind die Rahmenbedingungen für die Ansiedlung des Marktes bereits gegeben. Vor eben diesem Hintergrund, dass nicht klar ist wann oder sogar ob das Baugebiet Haidholzen-Süd-Ost umgesetzt wird, gilt es dem Standort in Kragling den Vorzug zu geben.

Zusätzlich wobei hier der aus unserer Sicht gewichtigste Punkt angeführt sei: Die Ansiedlung des Drogeriemarktes in Haidholzen-Süd-Ost würde einen größeren Anteil der so dringend benötigten Fläche für Wohnraum in der Gemeinde verbrauchen. Wohnraum ist knapp in Oberbayern und insbesondere im Raum Rosenheim. Hier wird händeringend nach Grundstücken und Wohnraum gesucht. Auch Einheimische haben keine Möglichkeit dem zu entrinnen, im schlimmsten Fall sind sie sogar gezwungen der Gemeinde den Rücken zu kehren, was sich insbesondere auf die demographische Entwicklung der Gemeinde und auf die Mitgliederzahl und das Fortbestehen von Vereinen auswirkt. Haidholzen-Süd-Ost wäre eine Möglichkeit großflächig den so dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Ein Drogeriemarkt würde aber eine größere Fläche eben dieses potentiellen Wohnraums verbrauchen. In Kragling direkt an der Staatsstraße zwischen einem REWE-Markt und anderer Bebauung ist Wohnbebauung dieser Art nicht so einfach umsetzbar und auch nicht angedacht. Sollte der Gemeinde also an der größeren Schaffung von Wohnraum gelegen sein, wäre es kontraproduktiv das Potential in Haidholzen-Süd-Ost ohne Not zu schmälern.

Hinzu kommt außerdem, dass der Einzelhändler Edeka zu erkennen gegeben hat, auch ohne den Drogeriemarkt eine Ansiedlung in Haidholzen-Süd-Ost in Erwägung zu ziehen. Dem Ansinnen vielleicht in Zukunft auch einen Lebensmittelmarkt in Haidholzen-Süd-Ost anzusiedeln, steht die Ansiedlung des Drogeriemarkts in Kragling also nicht entgegen.

Alles in allem stellt der Standort Kragling für uns die bessere Alternative dar und es bleibt zu hoffen, dass sich Gemeinderat und Bürgermeister genaue Gedanken in dieser Sache machen und den Mut finden auch entgegen dem Gutachten den Standort Kragling in Betracht zu ziehen.


JU-Kommentar Februar 2018

Vorstellung der Maßnahme Kraglinger Spange

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

als Herr Bauer und Frau Neuhaus vom staatlichen Bauamt in der letzten Gemeinderatssitzung den Vorentwurf der Kraglinger Spange vorstellten, war ihnen wohl bewusst, dass sie eines der umstrittensten Projekte in der Stephanskirchner Gemeindegeschichte vertraten. Das Projekt, dem der Gemeinderat in der Sitzung vom 29.05.2011 zugestimmt hatte, wurde 2015 durch einen Mittel-Austausch mit einem anderen Projekt möglich gemacht. In der entscheidenden Sitzung am 08.11.2016 wurden nun 4 Varianten der Kraglinger Spange zur Abstimmung gestellt. Dort fand keine der Varianten eine Mehrheit der Stimmen. Allerdings ist festzuhalten, dass auch kein Beschluss im Gemeinderat gefasst wurde, das Projekt vollumfänglich abzulehnen. Und auch wenn keine Variante explizit eine Mehrheit gefunden hat, hat sich die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder für den Bau einer der Varianten und damit für die Umsetzung des Projekts entschieden. Das staatliche Bauamt setzt nun die Variante um, die die meisten Stimmen im Gremium hinter sich vereinen konnte, die Variante 3.

Das 2,693 Millionen Euro teure Projekt steht seitdem in der Kritik, als vom staatlichen Bauamt diktiert und ungerechtfertigt. Die Untersuchungen des staatlichen Bauamts haben aber gezeigt, dass dieses Projekt einen Nutzenfaktor von 5,4 beträgt, wobei alle Projekte mit einem Nutzenfaktor von über 1 einen positiven Kostennutzenfaktor und damit Bauwürdigkeit aufweisen. Die Planer versprechen sich hier eine Entlastung der Salzburger Straße und insbesondere des Ortsteils Gehering, wobei der Ausbau auch zu einer neuen zentralen Nord-Süd-Verbindung beitragen soll. Auch wenn die Feinheiten der Planung, insbesondere die Linksabbiegespur in Richtung Vogtareuth sicherlich noch zu diskutieren sind und auch die Beeinträchtigung der Flora und Fauna in der Umgebung nicht zu übersehen ist, lässt sich ein grundsätzlicher Nutzen dieser Maßnahme nur schwer verneinen. Ob dieser Nutzen im Verhältnis zum Aufwand steht, ist wohl eher ein Punkt, der diskussionswürdig erscheint.

Allerdings darf dieser Punkt aus unserer Sicht nicht hauptsächlich den ausführenden Planern zum Vorwurf gemacht werden, deren Aufgabe ausschließlich ist, die beschlossene Maßnahme umzusetzen und nicht deren grundsätzliche Umsetzung oder Nichtumsetzung zu beschließen. Dies hat der Gemeinderat wie oben beschrieben 2011 getan. Von daher scheint es wenig sinnvoll jene Planer in der Gemeinderatssitzung derart anzugehen und ihnen teils unangebrachten Aussagen jenseits einer sachlichen Diskussion entgegenzuhalten, wie dies leider seitens einiger Gemeinderatsmitglieder der Fall war. Durch dieses Verhalten wird der Einfluss der Gemeinde auf diese Maßnahme nicht gestärkt, sondern im Gegenteil eine gemeinschaftliche Planung, die für beide Seiten Vorteile bringt, sabotiert. Es bleibt zu hoffen, dass in Zukunft ein sachlicherer Ton angeschlagen wird und die Maßnahme so den größtmöglichen Erfolg für unsere Gemeinde bringen kann.


JU-Kommentar Januar 2018

Abschaffung der STRABS mit Auswirkungen in Stephanskirchen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

auf ihrer Klausur Mitte Januar auf Kloster Banz hat die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) beschlossen. Aufgrund dieser Satzung mussten in der Vergangenheit viele Anlieger auch in unserer Gemeinde hohe Beträge für den Ausbau ihrer Straße bezahlen. Auch kürzlich ausgebaute Straßen bei uns in der Gemeinde wären durch die Strabs betroffen, darunter die Hubertus-, die Schönblick- und die Haidenholzstraße. Insgesamt läge die abrechenbare Summe in einem mittleren sechsstelligen Bereich. Wie die meisten andere Gemeinden auch, verschickt die Gemeinde Stephanskirchen auch aufgrund der Empfehlung des bayerischen Gemeindetags im Moment keine dieser Rechnungen. Die Mitterfeldstraße und die Birkenriedstraße sind davon nicht betroffen, weil es sich rechtlich um eine Ersterschließung handelt, an der sich die Bürger nach wie vor beteiligen müssen.

Auch wir begrüßen die Entscheidung der CSU-Fraktion einen Pakt zur nachhaltigen Finanzierung des kommunalen Straßennetzes in Bayern mit den kommunalen Spitzenverbänden zu schließen. Zum einen, weil der Ausbau zwar den Wert des Grundstücks erhöht, das aber demjenigen, der sein Haus selbst bewohnt und nicht verkaufen möchte keinen Vorteil, sondern nur eine teilweise nicht mehr zu stemmende Belastung bringt. Bildung und Erhalt von Wohneigentum, gerade in einer hochpreisigen Gemeinde wie Stephanskirchen wird dadurch zusätzlich erschwert. Und zum anderen, weil die Annahme, dass Anlieger die Straßen in diesem Maße beschädigen würden nicht (mehr) der Wirklichkeit entspricht. Hauptschädiger ist der Durchgangs- und hier allen voran der LKW-Verkehr, der Straßen um ein Vielfaches mehr schädigt, als ein normaler PKW. Den Anwohnern auch in unserer Gemeinde teilweise bis zu 70 % der Ausbaukosten aufzuerlegen entspricht dem nicht.Die CSU-Fraktion hat in Kloster Banz unter anderem mit diesem Beschluss den Startschuss für ein hoffentlich erfolgreiches Wahljahr für JU und CSU gegeben. Wir werden sie dabei natürlich mit ganzer Kraft unterstützen.

Der JU-Kommentar Dezember 2017

Kein Internet an Stephanskirchner Grundschule

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in der letzten Gemeinderatssitzung wurde ein neues Medienkonzept für die Schulen im Gemeindegebiet vorgestellt. Dabei machten Herr Burggraf, Rektor der Otfried-Preußler-Mittelschule in Stephanskirchen und Frau Mayr, Rektorin der Grundschule Schloßberg Ihren Willen deutlich, sich in diesem Bereich stärker zu engagieren.

Dabei wurde unter anderem angeregt, über die Ausstattung an den beiden Schulen nachzudenken. Dass an der Grundschule Stephanskirchen gar kein Computer und nicht einmal ein Internetanschluss vorhanden sind, lässt nachdenklich werden. Zwar ist unbestritten, dass Kinder in diesem Alter eben nicht ständig am Computer hängen, sondern ihre Freizeit vor allem an der frischen Luft verbringen oder sich mit Freunden verabreden sollten. Allerdings sind digitale Medien für eine gute Lehre, vor allem vor dem Hintergrund, dass zum Beispiel, wie Herr Burggraf erläuterte, staatliche Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien nur noch digital zur Verfügung gestellt werden unerlässlich. Bund und Freistaat haben milliardenschwere Förderprogramme aufgelegt, um den Breitbandausbau zu fördern. Daher ist es angebracht, genau jetzt hier aktiv zu werden.

Es bleibt zu hoffen, dass Gemeinderat und Bürgermeister sich möglichst schnell aufmachen, diese Lücke zu beheben, da, wie in der Sitzung von einigen Gemeinderäten zutreffend angemerkt wurde, digitale Bildung enorm wichtig ist und auch in Zukunft immer wichtiger werden wird.