05.02.2020

Berufsbezeichnungsposse auf Wahlvorschlägen in ERH geht weiter

Kreiswahlausschuss bestätigt „Lehramtsanwärterin für Grundschulen“, lehnt „Student für Lehramt“ jedoch als unzulässig ab. „Ingenieur für Mechatronik“ ist Pflicht, „Student der Mechatronik“ verboten.

Am Dienstag, den 04.02.2020, wurde im Kreiswahlausschuss im Landratsamt Erlangen-Höchstadt über die Zulässigkeit der Wahlvorschläge zur Kreistags- und Landratswahl am 15.03.2020 entschieden. Die für als neu antretenden Liste zur Zulassung benötigte Anzahl an Unterstützerunterschriften wurde laut dem Kreiswahlleiters vom Kreisverband der Junge Union deutlich übertreffen. Anstatt der notwendigen 385 Unterschriften leisteten über 1000 Personen auf den Rathäusern im Landkreis eine Unterschrift für die bei der Kreistagswahl das erste Mal antretende Gruppierung. Die Liste wurde folglich für zulässig erklärt.

Unstimmigkeiten gab es jedoch rund um die Berufsbezeichnung für Studentinnen und Studenten sowie Auszubildende. Nach längerer Diskussion entschied sich der Ausschuss auf Vorschlag des Kreiswahlleiters mit den Stimmen der Vertreter der SPD, Grüne und Freie Wähler dazu, die jeweilige Fach- und Ausbildungsrichtung nicht mit auf den Stimmzettel anzugeben. Als Begründung wurden seitens des Kreiswahlleiters Unterschiede zwischen Beruf und Stand und fehlende „Wertigkeit des Studiums, bei dem man ja nicht wissen könne, ob derjenige das Studium abschließen wird“ angeführt. Die anwesenden Vertreter der Junge Union, Kreisvorsitzender Maximilian Stopfer, sein Stellvertreter Nico Kauper sowie der Bezirksvorsitzende Konrad Körner, konnten über diese Begründung nur den Kopf schütteln. Während der Diskussion konnte die Junge Union ihren im Vorfeld geäußerten Protest gegen diese Ungleichbehandlung nicht äußern, da sie bei dieser Sitzung kein Rede- bzw. Anhörungsrecht besaß. Die Sitzung nahm im weiteren Verlauf zudem fast komische Züge an, als bei anderen Wahlvorschlägen vom Kreiswahlausschuss bemängelt wurde, dass etwa die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ohne Angabe einer Fachrichtung zu ungenau sei oder feststellte, dass der Begriff „Lehramtsanwärterin für Grundschulen“ zulässig sei, „Lehramtsstudentin“ jedoch nicht möglich wäre. Das Bayerische Innenministerium hatte im Vorfeld der Sitzung bestätigt, dass eine Aufnahme der Studienfachrichtung nicht rechtswidrig sei. Ebenso stellte der Kreiswahlleiter während der Sitzung fest, dass etwaiger Platzmangel auf dem Wahlzettel kein Grund zur Kürzung der Berufsbezeichnungen sein darf.

„Die Begründungen seitens des Landratsamtes sind für uns nicht nachvollziehbar. So wird dem Wähler Information vorenthalten und junge Leute bei der Kreistagswahl ungleich behandelt. Das ist eine Grundsatzsache für die JU“, so JU-Kreisvorsitzender Maximilian Stopfer nach der Sitzung. Unterstützung bekam er vom stellvertretenden Kreisvorsitzenden Nico Kauper: „Aus welchen Gründen eine Wahlentscheidung getroffen wird, ist die Sache des Wählers. Wir verlangen das gleiche Informationsniveau für Menschen aller Altersgruppen. Und da ist die Angabe der Fachrichtung für den einen oder anderen bestimmt schon interessant“.

Der Wahlausschuss wird sich aufgrund von Mängeln der Kreistagslisten anderer Wahlvorschlagsträger sowie der Einwendungen der JU am kommenden Dienstag erneut treffen. Dabei wird der Jungen Union die Möglichkeit gewährt, ihre Argumente vorbringen. „Wir setzen uns weiter für eine Gleichbehandlung aller Altersgruppen ein und hoffen, dass sich die Mitglieder des Kreiswahlausschusses in der nächsten Sitzung unseren Argumenten anschließen werden.“, so abschließend JU-Bezirksvorsitzender und Jurist Konrad Körner.



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