Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, das Kommunalwahlrecht dahingehend zu ändern, dass das Alter der Kandidaten auf den Stimmzetteln angegeben wird.
Des Weiteren soll sie das Bayerische Staatsministerium des Inneren auffordern klarzustellen, dass eine Erweiterung der Berufsangabe bei Studenten bzw. bei Auszubildenden um das Fach zulässig ist, da dies von den Wahlleitern nicht überall zugelassen wird.
Begründung:
Der Wähler soll sich aufgrund aussagekräftiger Informationen für einzelne Bewerber auf den Listen entscheiden können. Dies fällt ihm deutlich leichter, wenn er aussagekräftige Informationen über die Kandidaten zur Verfügung stehen.
Eine Altersangabe zeigt dem Bürger nochmals im Moment der Wahl, wie alt die von ihm in Betracht gezogenen Kandidaten sind. So kann er einfacher verschiedene Altersgruppen unterstützen. Egal ob er für eine Verjüngung oder eine möglichst breite Altersspanne ist.
Dem Anliegen dem Bürger mehr Informationen an die Hand zu geben dient ebenso die Angabe des Studien- oder Ausbildungsfachs. „Student“ oder „Auszubildender“ führen bei vielen Bürgern dazu, dass sie diese Kandidaten nicht wählen, da sie sich hierunter nichts vorstellen können. So kann besonders das Bild des „faulen Studenten“ zur Folge haben, dass der Bürger sich gegen junge Kandidaten entscheidet. Erweitert um das jeweilige Fach weis man, welche Richtung der jeweilige Kandidat einschlägt. Die Erfahrungen der Kommunalwahl 2014 haben gezeigt, dass Kandidaten bei denen dies dementsprechend angegeben war, überproportional gewählt wurden. Diese Angabe wird momentan nicht von allen Wahlleitern zugelassen. Eine Richtigstellung durch das Innenministerium führt zu mehr Rechtssicherheit und einer einfacheren Anwendung vor Ort.