02.02.2023

Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten


Rückblick auf die Kommunalpolitik der vergangenen Woche

Nach der jährlichen Vorstellung des Wirtschaftsplanes der Gemeindewerke Kleinostheim, ging es unter TOP 2 an die ersten Beschlüsse des Gemeinderats im Jahr 2023. Da die Gebühren für Gräber und Bestattungen seit 2017 nicht mehr angepasst wurden, ist gerade in der jetzigen Zeit der Inflation auch von kommunaler Seite auf die Kostendeckung der Einrichtung zu achten. Das Bestattungswesen soll eine kostenrechnende Einrichtung sein. D.h. ein Friedhof und die damit für die öffentliche Hand verbundenen Kosten sind komplett von den Gebühren zu decken. Die nun moderate Erhöhung der Gebühren sehen wir ebenfalls als notwendig an. Diesen Beschluss trugen auch alle Fraktionen mit. Wir wollen nur appellieren, dass bei Angehörigen mit geringen Einkommen Ratenzahlungen und Aufschübe der Fälligkeit genehmigt werden.

Bei dem nächsten TOP 3 war die kurz wehrende Harmonie im Gemeinderat endgültig vorbei. Es sollte beschlossen werden, dass für die Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten für die Mittagsbetreuung der Ketteler-Grundschule die Verwaltung in Abweichung von den Regelungen der Geschäftsordnung ermächtigt wird, Aufträge, die aufgrund der finanziellen Höhe in die Kompetenzen des Gemeinderats fallen, in eigener Zuständigkeit vergeben zu dürfen. Kurz gesagt: eine Generalvollmacht für den Bürgermeister im Bereich Mittagsbetreuung. Natürlich wäre er an den Haushalt gebunden. Dieser weist in der entsprechenden Produktgruppe jedoch 900.000 € aus, sodass wir nicht mehr über Peanuts reden. Der Beschluss 17:4 genehmigte das Vorgehen. Der Bürgermeister erklärte das Thema zur Chefsache und wird sich nun bis zur nächsten Kommunalwahl 2026 daran messen lassen, ob er die Schülerinnen und Schüler betreut bekommt oder die Familien im Regen stehen lässt. Gerade unter dem Hintergrund, dass ab Mitte 2026 in Deutschland ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung im Grundschulalter besteht. Wir sind auf jedenfall auf eine große Entwicklung gespannt. Taten sollten auch Worten folgen.

Nächster Streitpunkt war ein Antrag eines Bürgers aus der Bürgerversammlung für eine Satzung, die den Rahmen einer solchen regelt. Der Antrag wurde jedoch nur auf die nicht mögliche Redezeitbeschränkung des ersten Bürgermeisters heruntergebrochen. Eine solche Bürgerversammlungssatzung kann aber den gesamten Ablauf, eine hybride Form und das Antragsrecht der Bürgerinnen und Bürger regeln. Dieser Meinung folgte auch die Mehrheit des Gemeinderats mit 10:11, sodass der Antrag weiterverfolgt werden muss, gleichwohl es auch in Form einer Richtlinie umgesetzt werden könnte. Wir arbeiten hierbei eng und intensiv mit der CSU-Fraktion zusammen und hoffen auf eine breite Zustimmung im Gemeinderat für mehr Einfluss unserer Bürgerinnen und Bürger.



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