12.06.2022

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);

Warum vollziehen wir nicht, Herr Bürgermeister ?

Ein leidiges Thema, welches viele Kleinostheimerinnen und Kleinostheimer tagtäglich nervt und bewegt, ist das Missachten von Parkverboten. Parken in zweiter Reihe oder auf dem Gehweg sind nur zwei Beispiele, womit sich Anwohner rumreißen müssen. Sehr häufig können wir dies entweder in Leserbriefen im „Blätsche“ oder in persönlichen Zuschriften lesen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen. Auch in jeder Bürgerversammlung ist das Missachten der einfachen Straßenregeln herauszuhören. Dabei war stets von Seiten der Gemeinde der Verweis auf den Zweckverband der Kommunalen Verkehrsüberwachung Untermain (KVÜ). Die Gemeinde werde die Anliegen an diesen weiterleiten und sich engagieren, dass besser kontrolliert wird. Auch im vergangenen Blättschen wurde von Seiten der Gemeinde mal wieder Behinderungen durch unzulässiges Parken angekreidet und auf die einschlägigen Rechtssätze aus der StVO verwiesen. Die Anwohner konnten bis heute keinerlei Veränderung spüren. Auch muss man mal ehrlich sein, Hinweise auf rechtliche Vorschrift bewegt niemanden und bleibt auch nicht nachhaltig im Gedächtnis der Dauer-Falschparker. Da muss man sich fragen: Wird das Thema einfach ignoriert oder liegen einfach die Kapazitäten nicht vor, dauerhaft und regelmäßig die Falschparker zu kontrollieren ?

Dem Zweckverband der kommunalen Verkehrsüberwachung ist hierbei gar kein Vorwurf zu machen, da dieser mehrere Mitglieder hat und mit mehreren Gemeinden Zweckvereinbarungen getroffen hat. Dadurch muss dieser eine Vielzahl von Kommunen im Blick haben und die Verkehrsüberwachung in einem großen örtlichen Gebiet sicherstellen. Die Gemeinden haben hierbei die Aufgaben nur an den Zweckverband übertragen, bleiben aber eigenverantwortlich zuständig. In Bayern dürfen neben der Polizei auch die Gemeinden Ordnungswidrigkeiten verfolgen, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, (wie etwa Parkverstöße). Die Befugnisse wurden in den letzten 15 Jahren auf die Befugnisse auf Fuß- und Radwege und verkehrsberuhigte Bereiche ausgedehnt. Außerdem können auch Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern auf Gehwegen von Seiten der Gemeinde geahndet werden. Dies zeigt ein vielfältiges Aufgabengebiet, welches gar nicht in der Masse, von einem Zweckverband geleistet werden kann. Als zukunftsorientierte Gemeinde muss diese hier proaktiv tätig werden.

Wenn Gemeinden den Verkehr überwachen, sind sie selbstverständlich wie die Polizei an die geltenden Rechtsnormen gebunden und dürfen auch nur geschultes und qualifiziertes Personal einsetzen. Die Gemeinde muss überlegen, eine eigene Planstelle in der Verwaltung als Ordnungsbeamter und Verkehrsüberwacher zu schaffen, die für die Ordnungswidrigkeitsverfahren im Straßenverkehr für Kleinostheim zuständig ist. Vorbild kann die Stadt Aschaffenburg sein.

Klar ist festzuhalten, dass Aschaffenburg deutlich größere Anforderungen mit sich bringt, als die Gemeinde Kleinostheim. Deshalb sollte sich diese eine Stelle zusätzlich den Bauhof unterstützen und als Straßenbegeher Schäden an Straßen und Gehwegen melden, von Grundstücken überwachenden Bäumen und Hecken kontrolliert und ggf. Anwohner informiert und anschreibt. Damit ist auch sichergestellt, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch in diesem Bereich gewahrt bleibt. Damit hätte man „zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen“ und den Gemeinderatsmitgliedern, die sich regelmäßig über den Wildwuchs beschweren, hätten einen sachkompetenten Ansprechpartner. Ein Verkehrsüberwacher und Straßenbegeher in einer Funktion würde Kleinostheim den dringend notwendigen Mehrwert für Anwohner und die Verkehrsteilnehmer zurückgeben, sodass hoffentlich dann in Zukunft die Nerven bei parkenden Autos und wildwachsenden Pflanzen nicht strapaziert werden. Dafür setzen wir uns, dafür setze ich mich ein.



tow-truck-gc36b1b4371280.png