31.03.2022

Hass und Hetze oder konstruktive Kritik ?

Bullenstall und Biogasanlage in Genehmigung

Nach einigen Jahren der baurechtlichen Prüfung des Landratsamtes Aschaffenburg wurde am 10. März im Main-Echo öffentlich bekanntgegeben, dass nach Art. 66 a Abs. 1 Satz 1 Bayerischer Bauordnung bis zum 11.04.2022 die Öffentlichkeit beteiligt wird. Danach können Anwohnerinnen und Anwohner in einem Radius von 500 Metern um das geplante Bauvorhaben Einwendungen gegen das Projekt der Familie Glaab erheben. Bei konstruktiver Kritik wird dies sorgfältig von der unteren Bauaufsichtsbehörde abgewogen und geprüft. Dies sollte vorab einmal erwähnt sein.

Sämtliche Meinungsmache und Betreiben von Hass und Hetze, egal ob per Leserbrief, über die sozialen Medien oder per Wurfflyern bringt uns in keiner Weise weiter und sollten gerade bei uns im Ort zurückstehen. Jede Kritik an dem Bauvorhaben kann mit dem Bauherrn in direktem Gespräch kundgetan werden. Aber ich will mich gar nicht zu sehr mich auf die Kritik, die schon zu genüge Für- und Widersprecher hat, einlassen.

Ich will sagen, was hätte man in der Vergangenheit tun können, dass der Konflikt nicht so eskaliert wäre. Ein besonderer Streitpunkt ist die Standortfrage. Jedoch wurde auch auf den Vorschlag der Standortverlegung der Familie Glaab von Seiten der Gemeinde und des Gemeinderats nicht eingegangen und eine weitere Prüfung der Standortverlegung wurde mit 10:10 abgelehnt. Hierbei muss man die Frage stellen hat man die Kritik geteilt oder waren die 10 Stimmen mit dem Bau an dem Standort einverstanden ? Bei solch einem Abstimmungsergebnis muss man doch alle Fraktionen an einen Tisch und abseits der Tagesordnung zusammen mit dem Bauherrn eine Lösung erarbeiten. Es muss auch einige Jahre zurückgeschaut werden, in denen verpasst wurde die Bauleitplanung bzw. den Flächennutzungsplan so anzupassen, dass klare Linien ein Verbot oder eine Erlaubnis eines solchen Bauvorhabens regeln. Die Schuldfrage kann sich jetzt jeder selbst beantworten.

Zudem sollte nochmals erwähnt sein, dass alle Bürgerinnen und Bürger, besonders auch politische Aktive, so viel Vertrauen in die Verwaltung, den Rechtsstaat und die Gesetzgebung haben sollten, dass wenn die Baugenehmigung erteilt wird, dies auch sorgfältig und unter Berücksichtigung aller Umstände geprüft wurde und der Gesetzgeber dies erlaubt hat. Den Landwirten kann man hierbei finde ich keinen Vorwurf machen. Aufgrund der Tatsache, dass wir auch mittlerweile eine Ampel-Regierung haben, die in dieser Hinsicht im Baurecht keine Änderungen vorsieht, die das Bauvorhaben der Glaab GbR grundsätzlich verbieten würden, muss man feststellen, dass dieser geplante Bullenstall mit Fahrsilos und Biogasanlage genehmigungsfähig ist. Klar gibt es einen Unterschied zwischen legal und legitim. Aber wer bestimmt was legitim ist und was nicht ?

Mein Vorschlag: Die Gemeinde muss um allen Beteiligten die Möglichkeit des Austausches zu geben, Bauherren, Bauaufsichtsbehörde sowie die Nachbarschaft und Kritiker an einen runden Tisch holen. Reden kann viel bewegen und es ist auch das, was uns von den Tieren unterscheidet. Hass und Hetze sollte keinen Platz in Kleinostheim haben. Dafür mache ich mich stark.



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