14.10.2021

Aufsichtsbeschwerde bringt Klarheit

Bürgerversammlung ernüchtern

Nach einer langen und rechtlichen Prüfung der Antragsablehnung auf Plakatierung der „Vorsicht-Schulkinder“-Plakate vom 08.09.2021 konnte die Überprüfung durch das Landratsamt Aschaffenburg herausfinden, dass die zunächst ausgesprochene Ablehnung, welche sich auf § 1 Abs. 2 der gemeindlichen Verordnung gestützt hat, nicht einschlägig ist. Somit wurde unsere Meinung darin bestätigt, dass mit den Schulkinderplakaten keinerlei Wahlwerbung betrieben werden sollte und keinerlei politische Motivation hinter der geplanten Plakatierung steht und jemals stand. Dies wurde im Nachhinein auf plötzliche Weise auch von der Gemeinde erkannt und die Anweisung auf den Bauzäunen für die Bundestagswahl die Plakate anzubringen nur als gut gemeinten Hinweis abgetan; so wurde es jedenfalls gegenüber dem Landratsamt geäußert. Nebenbei wären wir auch in der Lage gewesen, sämtliche Hinweise auf die Junge Union Kleinostheim zu entfernen. Der Landkreis sieht die Ablehnung des Antrags unter § 1 Abs. 1 der „Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Gemeinde Kleinostheim“ gedeckt. Die Verordnung sieht zwar eine Ausnahmemöglichkeit nach § 3 vor, was aber gleichwohl keinen Rechtsanspruch auf eine Plakatierungserlaubnis darstellt. Diese Ausnahmemöglichkeit wurde laut Landratsamt von der Gemeinde geprüft und im Rahmen des Ermessens abgelehnt. D.h. der Landkreis übt hierbei keine eigene Entscheidung aus, sondern es liegt im gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht Kleinostheims wie und ob sie die Plakate haben möchte.

Wir als JU Kleinostheim können mit dieser Entscheidung leben und wollen nun in die Zukunft blicken und diesen Beschluss akzeptieren. Wir finden es nur erschreckend, wie von Seiten der Gemeinde mit dem Recht umgegangen wird, wenn politische Ansichten gegen gewisse Anträge sprechen und dann mit einem „Schlingerkurs“ Gegenpunkte aus Prinzip herausgesucht werden, um wie in unserem Beispiel einfache Schulkinderplakate, die Aufmerksamkeit erzeugen sollen und im besten Fall Schulkinder schützen sollen, für gerademal einen Zeitraum von 13 Tagen abgelehnt werden.

In unserer Arbeit sehen wir uns durch eine Wortmeldung in der vergangenen Bürgerversammlung nur bestärkt. Es zeigt, dass das Thema Verkehr in der Gemeindeverwaltung keine hohe Priorität hat. Neben dem leidigen Dauerthema Falschparker im Halteverbot oder auf Fußgängerüberwegen, gegen beides nichts unternommen wird, wurde auch eine persönliche Anfrage eines Bürgers an den ersten Bürgermeister nahezu ignoriert. Bei der Anfrage ging es darum, ob an der Ecke Jahnstraße, Kardinal-Faulhaber-Str., Hörsteinerstraße irgendwelche verkehrstechnische Anschaffungen von Seiten der Gemeinde gemacht werden könnten, um den sehr gefährlichen Übergang für Schulkinder sicherer zu gestalten. Bislang war keine Prüfung des Themas annähernd von gemeindlicher Seite ersichtlich. Die Standardfloskel „Wir nehmen es mit.“ musste für den Anwohner ausreichen. Wenn sich hierbei nichts tut, sehen wir uns gezwungen über die CSU-Fraktion ein Antrag in den Gemeinderat einzubringen, da wir zurzeit leider noch keinen eigenen Sitz innehaben. Das Urteil über die Bürgerversammlung fällt insgesamt deshalb sehr ernüchternd aus; nach fast 1,5 Std. Vortrag des ersten Bürgermeisters wurden sämtliche Fragen von den Gemeindebürgern abgetan oder wie gesagt „mitgenommen“. Die Aufteilung der Themen auf zwei Bürgerversammlung mit anschließender Bürgerfragestunde, die von gemeindlicher Seite beworben wird, wäre da eine deutlich bessere, aber leider nicht erwünschte Alternative.



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