17.09.2021

Ablehnung des Antrags auf Plakatierung von „Vorsicht Schulkinder“-Plakaten

Plakate von Gemeinde nicht erwünscht

Mit Antrag vom 19.08.2021 haben wir als Junge Union Kleinostheim bei der Gemeinde Kleinostheim um Genehmigung für 6 Plakate für den Zeitraum vom 12.09.2021 bis zum 25.09.2021 gebeten. Die von uns geplanten Plakate zeigen zwei Schulkinder, auf welche mit dem Satz „Vorsicht Schulkinder“ hingewiesen werden sollen und in der rechten unteren Ecke befindet sich das JU Bayern Logo. Mit der Plakatierung wollten wir auf den kommenden Schulanfang hinweisen und alle Verkehrsteilnehmer auf die wieder herumlaufenden Schulkinder aufmerksam machen. Dazu wird es aber nach der Entscheidung der Gemeinde Kleinostheim nicht kommen. Nach erster positiver Gestimmtheit von Seite der Gemeinde und Nachlassen der Gebühren in Höhe von 10 € hat sich die Lage schnell verändert. Nachdem wir das Plakat der Gemeinde vorgezeigt haben und ausführlich und rechtlich fundiert erklärt haben, dass wir alleinig auf den Schulstart und die Schulkinder hinweisen wollen, wurde und wird uns bis heute unterstellt damit Wahlwerbung im Vorfeld der Bundestagswahl betreiben zu wollen. Jede und jeder kann sich nun mit dem untenstehenden Abdruck des Plakats über unseren Beweggrund selbstständig überzeugen. Es ist schade, dass eine so gute Aktion so von der Gemeinde herabgewürdigt wird, besonders weil auch dieses Jahr im Vorfeld der Bundestagwahl in anderen Gemeinden und Städten in der Nähe u.a. Mainaschaff oder Alzenau die Plakataktion genehmigt wurde.

Mit der Unterstellung der Wahlwerbung fällt dann unsere Aktion unter die erst vor Kurzem im Gemeinderat neu beschlossene geänderte Plakatierungsverordnung, sodass wir nach Hinweis der Gemeinde uns irgendwie mit der CSU verständigen hätten müssen um auch Platz auf den ausgewählten Bauzäunen bekommen würden. Alleine der Hinweis zeigt die politische Motivation hinter der Antragsablehnung. Hinzu kommt, dass in der schriftlichen Ablehnung auf die bereits bestehenden Hinweisschilder für Schulkinder hingewiesen wird und keine Notwendigkeit unserer Plakate gesehen wird. Dabei nimmt die bestehenden Schilder kein Autofahrer mehr wahr und ein neues Plakat würde schneller und häufiger seine Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Außerdem würden die Plakate schon ihren Sinn und Zweck erfüllen, wenn nur ein Unfall mit einer Schülerin oder einem Schüler vermeidet werden kann.

Wir als laut JU Kleinostheim sind der Meinung, dass eine Subsumtion unserer Plakate unter Wahlwerbung und deswegen unter § 1 Abs. 2 der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Gemeinde Kleinostheim rechtswidrig ist. Die schriftliche Ablehnung strotzt nur so von Unwahrheiten, sodass wir uns gezwungen sahen, Aufsichtsbeschwerde bei der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Aschaffenburg einzulegen, um eine neutrale rechtmäßige Entscheidung herbeizuführen. Wir werden weiterhin von dem Vorfall hier im Blättsche berichten.

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen guten Start in das neue Schuljahr und allseits einen sicheren Weg in die Schule und nach Hause.



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