Stellungnahme zum Brenner-Nordzulauf

Unsere Region ist in vielen Aspekten einzigartig und bedarf somit besonderen Schutzes. Das Inntal ist nicht nur ein Erholungsgebiet, sondern steht exemplarisch für die Schönheit und Vielfältigkeit Bayerns. Daher unterstützt die Junge Union Inntal den Beschluss der Kreistagssitzung vom 15. Juli 2020, der deutlich macht, dass wo immer möglich eine Tunnellösung angestrebt werden muss, sofern ein Ausbau der aktuellen Gleise nicht möglich ist.


Hier der Beschluss im Wortlaut:

Der Planungsraum für die fünf Grobtrassen ist im Landkreis Rosenheim aufgrund Topografie, Siedlungsdichte, Natur, Landschaft, Landwirtschaft, Tourismus und der bereits vorhandenen Infrastruktur besonders anspruchsvoll und empfindlich.

Der Brenner ist der meistfrequentierte Alpenübergang und verbindet Österreich mit Italien. Knapp 2,5 Millionen Lkw passierten den Brenner 2018, 7,4 Prozent mehr als im Jahr davor. Im Sommerreiseverkehr kommt eine Million Pkw dazu – allerdings monatlich. Über den Brenner fahren mehr Lkw als über die anderen sechs Alpenübergänge in Frankreich und der Schweiz zusammen. Der nördliche Zulauf führt durch den Landkreis Rosenheim in das besonders eng geschnittene Inntal.

Die bereits vorhandene Infrastruktur zentriert sich somit im Raum Rosenheim und wird gebündelt ins Inntal geführt. Die Flächeninanspruchnahme durch

- Straßen (Autobahnen A8, A93, Bundes-, Staats- und Kreisstraßen),

- Bahnlinien (München – Rosenheim, Salzburg – Rosenheim, Kiefersfelden – Rosenheim, Mühldorf – Rosenheim, Holzkirchen – Rosenheim),

- Strom-, Gas- und Ölleitungen (TAL),

führt dazu, dass kein Spielraum für eine verträgliche oberirdische Neubautrasse bleibt. Zudem liegen im Planungsraum eine Vielzahl von Schutzgebieten wie FFH-Gebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Wasserschutzgebiete. Die biologische Vielfalt mit besonderem Artenschutz der Tier- und Pflanzenwelt ist sehr groß. Daher führen die fünf Grobtrassen bei der Berücksichtigung dieses einzigartigen Naturraumes zu einer besonderen Betroffenheit der Bevölkerung, der Flora und Fauna, des Tourismus sowie der Landwirtschaft im Planungsraum. Die Landwirtschaft ist nicht nur von der reinen Flächeninanspruchnahme für den Bau, sondern auch von den in diesem Stadium noch gar nicht absehbaren Ausgleichsflächen massiv betroffen. Dies würde zu einer Existenzgefährdung zahlreicher landwirtschaftlicher Familienbetriebe führen.

Der Planungsraum entlang von Inn und Mangfall hat im Landkreis Rosenheim für den Tourismus einen hohen Stellenwert. Durch weitgehende oberirdische Trassenverläufe wird das Landschaftsbild massiv beeinträchtigt und führt zu einer Entwertung sowohl der Lebensqualität der einheimischen Bevölkerung als auch der Attraktivität des Tourismus.

Der Landkreis Rosenheim ist daher von allen im Raumordnungsverfahren geplanten Grobtrassen massiv betroffen. Die negativen Auswirkungen insbesondere auf die Menschen und die Natur des Landkreises Rosenheim sind erheblich.

Vor einer Realisierung des Brenner-Nordzulaufs im Landkreis Rosenheim ist deshalb der Bedarf durch den Vorhabensträger zweifelsfrei nachzuweisen.

Alle bisherigen fünf Trassen werden vom Landkreis Rosenheim aufgrund schwerwiegender raumordnerischer Defizite abgelehnt.

Unabhängig davon fordert der Landkreis Rosenheim vom Vorhabensträger, wegen der oben dargestellten besonderen Betroffenheit, erhebliche Verbesserungsmaßnahmen bei allen fünf Grobtrassen und Verknüpfungsstellen, um den Belangen der Menschen, der Natur und der Betriebe (insbesondere auch landwirtschaftlicher und touristischer Betriebe) Rechnung zu tragen.

Die Kernpunkte unserer Forderungen sind:

- Überall wo es möglich ist, einen unterirdischen Streckenverlauf zu planen;

· -Überprüfung der Möglichkeit einer unterirdischen Lage der Verknüpfungsstellen;

· -Bei eventuell noch verbleibenden oberirdischen Trassenabschnitten einen optimalen Lärmschutz (u.a. Tieflagen in Trogbauwerken, Lärmschutzanlagen) der über das gesetzliche Maß hinausgeht;

· -Minimierung des Flächenbedarfs für den Bau, aber auch insbesondere für die notwendigen Ausgleichsflächen durch Flächeninanspruchnahme auch außerhalb des Eingriffs und damit des Landkreises Rosenheim sowie Ausschöpfung der Möglichkeit eines finanziellen Abgeltens des Ausgleichsbedarfs.

· -Die Auswirkungen während der Bauzeit – insbesondere die Materialbelieferungen der Baustelle sowie die Beseitigung des Aushubs und Abraums – auf die o.g. Schutzgüter sind besonders zu berücksichtigen. Von Seiten der Deutschen Bahn ist ein flächen- und ressourcenschonendes Konzept zum Abraummanagement des anfallenden Abraumes aus Erdbewegungen und Tunnelbohrungen vorzulegen, welches insbesondere landwirtschaftliche Flächen vermeidet und möglichst umweltschonend unter Vermeidung von Langstreckenverkehren ist.

Wir begründen unsere Forderungen mit den oben dargestellten Besonderheiten unserer Region und verweisen in diesem Zusammenhang auf die Aussagen der Bayerischen Staatsregierung, im Falle eines Ausbaus des Brenner-Nordzulaufs eine maximale Anwohnerfreundlichkeit, d h. Lärm- und Landschaftsschutz, vorrangig durch möglichst weitgehend unterirdische Streckenführung vorzusehen.

Deshalb schließen wir uns den Ausführungen des bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder an, wonach der Landkreis Rosenheim nicht nur irgendeine, sondern die bestmögliche Lösung für die Region bekommen soll.

Des Weiteren verweisen wir auf den Regionalplan der Region Südostoberbayern, der den Grundsatz enthält, dass beim Bau einer Entlastungsstrecke für den Brennerzulauf - soweit technisch machbar - eine Tunnellösung angestrebt werden soll.

Darüber hinaus muss die durch den Brenner-Nordzulauf angestrebte Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene in ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Weiterführung der Züge über den für die Region bedeutsamen und bereits bestehenden Knotenpunkt Rosenheim (inklusive Nah- und Fernverkehr, eingebunden in den „Deutschlandtakt“) hinaus eingebettet sein.

In diesem Sinne hält der Landkreis Rosenheim auch die Prüfung eines bedarfsgerechten Ausbaus der Bestandsstrecke für zwingend erforderlich, auch wenn dies derzeit nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens ist.

Im Übrigen weisen wir die Regierung von Oberbayern darauf hin, dass die Unterlagen zum vorliegenden Raumordnungsverfahren derzeit zahlreiche fachliche Mängel und Defizite aufweisen – auf den Antrag der Kreistagsfraktion der FW Rosenheim darf insoweit verwiesen werden – und bitten um Prüfung, ob das Raumordnungsverfahren nicht deshalb zu stoppen ist, bis diese Defizite ausgeräumt worden sind.

Abschließend bitten wir um Prüfung, ob der Abschluss des Raumordnungsverfahrens nicht so lange aufzuschieben ist, bis auch der weitere Streckenverlauf von Ostermünchen über Grafing bis München soweit planerisch abgeklärt ist, dass der Trassenverlauf zum Gegenstand eines weiteren Raumordnungsverfahrens werden kann.


Einkaufservice der JU-Inntal in der Corona-Krise

Die Gefahr einer Infektion an dem neuartigen Coroanvirus ist hoch. Die von der Regierung beschlossenen Ausgangsbeschränkungen sind sinnvoll und wichtig, doch spätestens zum Einkaufen muss man sein Haus verlassen und gibt sich somit einem hohen Risiko aus. Das kann für Risikogruppen fatale Folgen haben. Dem steuern wir nun entgegen und geben Senioren, wie auch Personen mit Vorerkrankungen nun die Möglichkeit, sicher zuhause zu bleiben. Um dies zu bewerkstelligen, unterstützen wir ab sofort den Einkaufsservice des Bürgerhauses in Raubling, sowie des Bürgerbüros in Rohrdorf. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit in solchen Zeiten zu helfen und es freut uns, dies in genannten Gemeinden auch tun zu können.
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Neugründung der JU-Inntal

Am 14. Dezember 2019 war es soweit. Die JU-Inntal wurde gegründet. Mit dem Zusammenschluss der Gemeinden Raubling, Brannenburg, Rohrdorf, Neubeuern, Nußdorf, Flintsbach und Oberaudorf, geben wir allen Jugendlichen aus diesen Gemeinden jetzt die Möglichkeit, aktiv mitzugestalten. Wir haben viel geplant und einige Aktionen vor uns.
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