16.07.2016

Durchführung von Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene

Generelle Versendung der Briefwahlunterlagen

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide haben sich in Bayern als erfolgreiche direktdemokratische Beteiligungsform der Bürger bei der Entscheidung von kommunalen Sachfragen etabliert. Dennoch ist teilweise eine so geringe Beteiligung zu beobachten, dass die Legitimation der Entscheidung wenigstens angezweifelt werden kann. Parallel dazu lässt sich bei allen Wahlen und Bürgerentscheiden erkennen, dass der Anteil der Briefwähler kontinuierlich zunimmt. Zur Steigerung der Wahlbeteiligung soll daher bei Bürgerbegehren künftig in der Stadt Gunzenhausen eine generelle Versendung der Briefwahlunterlagen erfolgen.
Deshalb stellt die Junge Union Weißenburg-Gunzenhausen folgenden Antrag:

1) Die Verwaltungen der Städte, Gemeinden & des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen werden gebeten zu prüfen, ob künftig bei allen Bürgerentscheiden die pauschale Versendung der Briefwahlunterlagen an alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger in unserem Stadtgebiet möglich ist.
2) Die Verwaltung der Städte, Gemeinden & des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen werden außerdem darum gebeten, falls nötig, die Gemeindeordnung/Wahlordnung zu ändern.

Begründung:
Bürgerbeteiligungen als direktdemokratisches Element der Bürgerbeteiligung an Entscheidung von kommunalen Sachfragen lebt von der zahlreichen Teilnahme an der Abstimmung. Die jüngsten Beobachtungen hinterlassen jedoch den Eindruck, dass bei einigen Abstimmungen die Beteiligung einen so geringen Stand erreicht, dass die demokratische Legitimierung kaum noch gegeben ist, sondern vielmehr kleine, aber gut organisierte Bevölkerungsgruppen die Abstimmung entscheiden.
Nach Art. 18a Abs. 10 Satz 4 GO ist bei Bürgerentscheiden die Abstimmung per Brief zu gewährleisten. Ein Verbot der generellen Übersendung der Briefwahlunterlagen ergibt sich allerdings nicht. Dementsprechend können die Gemeinden im Rahmen ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Art. 18a Abs. 17 Satz 1 GO) die Übersendung von Briefwahlunterlagen zusammen mit den Abstimmungsbenachrichtigungskarten veranlassen.