Die Junge Union Ansbach fordert eine Abschaffung des in § 111 TKG festgelegten Registrierungszwangs der Kundenstammdaten bei Prepaid SIM-Karten.
Begründung:
§ 111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) legt unter anderem eine Speicherung folgender Kundendaten durch den Telekommunikationsanbieter fest: Die Rufnummern und anderen Anschlusskennungen, den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers, das Geburtsdatum des Kunden, der Vertragsbeginn und in denen neben einem Mobilfunkanschluss auch ein Mobilfunkendgerät überlassen wird, die Gerätenummer dieses Gerätes. Es zeigt sich, dass bei Prepaid Mobilfunknummern diese Stammdaten zum einem nicht vollständig erhoben werden und zum anderen oft Pseudonyme angegeben werden. Somit läuft die Registrierungspflicht ins Leere und ist als unnötiger Kostenfaktor für die Mobilfunkanbieter abzuschaffen. Prepaidkarten werden oft an der Supermarktkasse oder online gekauft, sodass eine Überprüfung der angegebenen Daten durch den Verkäufer in der Praxis nicht durchzuführen ist. Ebenso werden Prepaidkarten oft weitergegeben oder verschenkt, daher kann nicht sichergestellt werden, ob die angegebenen Daten aktuell sind. Die meisten Kunden geben bei Umzügen o.ä. die Adressänderung auch nicht an den Anbieter weiter. Auch werden Prepaid-Rufnummern teilweise nur für einen sehr kurzen Zeitraum genutzt, sodass eine Registrierung nicht lohnenswert ist. Der Nutzen in der Strafverfolgung ist damit nicht vorhanden.
Beschlossen von der Landesversammlung am 19. Oktober 2013