Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, die Möglichkeit der Angabe kommunaler Ehrenämter auf den Stimmzetteln der Kommunalwahl abzuschaffen.
Begründung:
Die Angabe kommunaler Ehrenämter auf dem Stimmzetteln der Kommunalwahl führt zu ungleichen Wahlchancen zwischen den Bewerbern und führt zu einer ungerechtfertigten Gewichtung ehrenamtlichen Engagements.
So können nur Amtierende Ratsmitglieder ihr Mitgliedschaft als Gemeinde-, Kreis- oder Stadträte oder in Gremien kommunaler Unternehmen aufführen. Dies führt jedoch dazu, dass dem Wähler suggeriert wird, dass diese kompetenter sind als neue Bewerber, die dies logischerweise nicht angeben können. Dies kann dazu führen, dass der Bürger amtierende Räte wiederwählt, da diese die Ämter ja bereits innehaben und nicht da sie diese bewusst weiderwählen möchten.
Die Auswahl der Ehrenämter wie beispielsweise das Amt des Feuerwehrkommandants ist willkürlich und daher abzulehnen. Wieso dieses Amt angegeben werden kann, ehrenamtliche Ämter im Rettungsdienst trotz der sachlichen Nähe jedoch nicht, ist nicht verständlich. Des Weiteren ist die Angabe von Ehrenämtern in Vereinen oder politischen Organisationen ebenso nicht möglich.
Eine Angabe aller Ehrenämter ist auch nicht nötig, da ein Kandidat, der Mitglied in einem Kommunalparlament ist oder ein Amt im vorpolitischen Raum innehat, die Möglichkeit hat sich aufgrund dieser Position bekannt zu machen. Ebenso kann auf diese im Wahlkampf hingewiesen werden, eine solche Ungleichbehandlung der Kandidaten auf dem Stimmzettel ist jedoch nicht tragbar.