Verkürzung von Telekommunikationsvertragslaufzeiten

Die Junge Union Ansbach fordert, dass die maximale Mindestvertragslaufzeit von Telekommunikationsverträgen zwischen Verbrauchern und dem Anbieter auf drei Monate gesenkt wird. § 43b TKG und die entsprechenden europarechtlichen Vorgaben sind zu ändern. Ebenso ist die Kündigungsfrist auf maximal einen Monat herabzusetzen.

Begründung:

Nach der aktuellen Rechtslage dürfen Mobilfunkverträge eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten nicht überschreiten, damit soll der Wettbewerb zwischen den Mobilfunkanbietern gestärkt werden. Ein solcher Wettbewerb entsteht jedoch nur mit ausreichendem Druck, wenn der Verbraucher auch zügig und nicht nur alle zwei Jahre den Anbieter wechseln kann. Gerade in der Zeit schnell fallender Preise für mobile Kommunikation und immer neuer mobiler Dienstleistungen muss hier für einen größeren Wettbewerb unter den Marktteilnehmern gesorgt werden. Wenn ein Wechsel zwischen den verschiedenen Anbietern schneller und mit kürzeren Kündigungsfristen möglich ist, steigt die Wechselbereitschaft der Kunden. Durch diese Regelung hat der Kunde nicht erst eine lange Zeit den bestehenden Tarif weiternutzen, sondern kann sofort auf veränderte Angebote reagieren oder seinen Vertrag an eine geänderte Nutzung anpassen. Ebenso wird es dem Kunden durch die Verringerung der maximalen Kündigungsfrist ermöglicht leichter zu wechseln, da er nicht drei Monate vorher bedenken muss, dass er sofern er wechseln möchte, jetzt handeln muss.


Beschlossen von der Landesversammlung am 19. Oktober 2013