Über Jahre hinweg haben sich, vor allem die SPD-regierten Länder NRW und Berlin, gegen eine Reform des Länderfinanzausgleichs gewehrt. Nach jahrelangen Diskussionen gehen Bayern und Hessen heute nun in die Offensive.
Die Regierungen Bayerns und Hessens haben heute auf einer gemeinsamen Kabinettsitzung beschlossen gegen den Länderfinanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.
Politische Notwehr! Denn der Länderfinanzausgleich ist kaum noch zukunftsfähig. Es gibt nur noch 3 Geberländer und ganze 14 Nehmerländer. Wer glaubt, dass so ein System noch lange funktionieren kann, der läuft am Leben vorbei. Bayern zahlt mittlerweile pro Jahr mehr als es in 40 Jahre bekommen hat. Für die nächsten zwei Jahre müssen im bayerischen Staatshaushalt knappe 8 Milliarden nur für den LFA zurückgehalten werden. Das sind 8 Milliarden, die nicht in Schulen, Kinderkrippen, Universitäten und Infrastrukturprojekt in Bayern fließen können. Sollte Bayern in den nächsten Jahren weiter so gut arbeiten, dann steigt die Belastung sogar noch an. So kann es nicht weitergehen.
Der Länderfinanzausgleich muss in ein Anreizsystem umgewandelt werden. Nur so kann er seine gesetzliche Aufgabe erfüllen. Denn auch wenn besonders die größten Nehmerländer das abstreiten, an unserer Solidarität hat sich nichts geändert. Aktuell berücksichtigt der LFA nur die Einnahmen der Bundesländer, nicht aber die Ausgaben. Kann ein Nehmerland durch gute Standortpolitik seine Einnahmen steigern, wird es im Endeffekt dafür bestraft, da sich die Ausgaben für den LFA erhöhen. Wo soll denn da die Bereitschaft für mehr Eigenverantwortung herkommen? Hier muss sich etwas ändern! Das schließt auch mehr Steuerautonomie für die Länder mit ein. Die Höhe der Einkommens- und der Erbschaftssteuer könnten beispielsweise von den Ländern selbst festgelegt werden. Auf diese Weise könnten finanzielle Spielräume entstehen und ein es würde sich endlich wieder ein Wettbewerb zwischen den Ländern etablieren.
Im Hinblick auf die Ausgaben schlage ich folgende Änderungen vor: Die Bundesländer, die Schulden abbauen oder die Neuverschuldung reduzieren, sollen einen Vorteil aus dem Länderfinanzausgleich haben. Gleichzeitig sollten wir über ein Sanktionsmanagement ähnlich dem der EU nachdenken, bei dem Defizitsünder mit Strafen rechnen müssen. Das wäre auch ein Zeichen in Richtung Generationengerechtigkeit.
Ich bin gespannt, was das Verfassungsgericht entscheidet. Eins bleibt aber klar: Die Junge Union wird sich auch in Zukunft für solide Staatsfinanzen, lebhaften Wettbewerb und nachhaltiges Wachstum einsetzen – ein gerechter Länderfinanzausgleich gehört selbstredend dazu. Eine Reform bringt auch die Chance für alle Nehmerländer, den Erfolgsweg Bayerns vom Nehmer- zum Geberland zu gehen.
Unsere Forderungen findet ihr gesammelt im gemeinsamen Positionspapier der JU Bayern und der JU Baden-Württemberg „Änderungen beim Länderfinanzausgleich notwendig“ vom 13. Mai 2012.